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Vorgehensweise zum Umgang mit kranken Kindern in einer Schule

Umgang mit kranken Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen Dieses Dokument ist eine Regelung für den Ortenaukreis und gilt solange, bis weitere Handlungshinweise von übergeordneten Behörden vorliegen.
Bei den Maßnahmen wird danach unterschieden, ob sich ein Haushaltsmitglied der Familie in den letzten 14 Tagen vor dem Auftreten von Symptomen in einem Risikogebiet nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufgehalten hat oder nicht.

Aktuelle Risikogebiete laut RKI finden Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Allgemeine Hinweise

  • Ob ein Abstrich durchgeführt wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes.
  • Ein negatives Testergebnis muss nicht in der Einrichtung vorgelegt werden.
  • Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich!
  • Bei der Befragung nach Aufenthalten in Risikogebieten ist nicht allein die Gemeinschaftseinrichtung zuständig. Hier ist insbesondere auch auf die Eigenverantwortlichkeit der Eltern und die Anamnese der Kinderärzte zu verweisen.
  • Geschwisterkinder müssen nur zu Hause bleiben, falls sich ein Haushaltsmitglied in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Dies gilt bis zum Vorliegen des Testergebnisses. In allen anderen Fällen darf ein gesundes Geschwisterkind die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
  • Diese Vorgehensweise ist der aktuellen epidemiologischen Lage angepasst und kann sich bei veränderten Bedingungen (z.B. im Herbst mit erwarteter Zunahme von Atemwegsinfekten) ändern.
  • Diese Empfehlungen wurden durch das Gesundheitsamt Ortenaukreis erarbeitet und mit den Kinderärzten im Kreis abgestimmt. Das Landesgesundheitsamt ist über das Vorgehen informiert.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.